Terms and Conditions

Terms and Conditions

Stand Februar 2024

Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:

auction

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB. Sie wirdvon der Firma HEICKMANN KG (im Folgenden „der Versteigerer“ genannt) als Kommissionär imfremden Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Namens desEinlieferers besteht nicht.

Quality / Guarantee

2. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion und während derAusbietung besichtigt und geprüft werden. Dabei haften die Besichtigenden für die von ihnen an denObjekten verursachten Schäden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustandversteigert, in welchem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.Die Katalogbeschreibungen bzw. die entsprechenden Angaben in der Internetpräsentation sind nachbestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie dienen lediglich der Information und sind keineBeschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien im Rechtssinne. Das Gleiche gilt für mündliche undschriftliche Auskünfte aller Art. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands werden nicht in jedemFalle angegeben. Fehlende Angaben begründen daher keine Beschaffenheitsvereinbarung. DerVersteigerer kann Katalogangaben über die zu versteigernden Gegenstände berichtigen. DieBerichtigung erfolgt schriftlich durch Bekanntgabe im Internetkatalog und/oder mündlich durch denAuktionator unmittelbar vor der Versteigerung des Gegenstands. Die berichtigten Angaben ersetzendie bis dato veröffentlichten Katalogbeschreibungen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung füroffene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen, jedoch verpflichtet er sich, unverzüglichvorgetragene und begründete Mängelrügen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichenGewährleistungsfrist an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten. Für Vorsatz und grobeFahrlässigkeit haftet der Versteigerer unbeschränkt.

bids

3. Aufträge für schriftliche Gebote müssen zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor Beginnder Auktion vorliegen. In dem schriftlichen Auftrag müssen sowohl die Losnummer als auch dieObjektbenennung des bebotenen Gegenstandes angegeben werden. Bei Unklarheiten ist dieangegebene Losnummer verbindlich. Das schriftliche Gebot muss vom Bieter unterzeichnet sein.Schriftlich abgegebene Gebote werden von dem Versteigerer nur in der Höhe in Anspruchgenommen, die erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten.Telefonische Gebote müssen in Form eines schriftlichen, vom Bieter unterschriebenen Auftragsvorliegen und werden nur ab einem Limitpreis von 120 Euro angenommen. Der telefonische Bieterbietet automatisch das Limit, auch bei Nichterreichen. Der Versteigerer behält sich das Recht vor,telefonische Gebote aufzuzeichnen. Die HEICKMANN KG behandelt Gebote, die vor derVersteigerung über das Internet abgegeben werden, rechtlich wie schriftliche Gebote.Internetgebote während einer laufenden Versteigerung werden wie Gebote aus dem Saalberücksichtigt. Für die Nutzung des HEICKMANN-Online-Services wird eine zusätzliche Gebühr von 3 % zuzüglichder gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. Die Kosten von derzeit 5 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Live-Gebote/Verdeckte Gebote über externe Portale, werden durch uns gesondert als Durchlaufposten auf Ihrer Rechnung ausgewiesen. Gebote, die während einer laufenden Versteigerung eintreffen, werden nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine live im Internet übertrageneVersteigerung handelt. Der Versteigerer kann Gebote über das Internet nur dann akzeptieren, wennder Bieter durch einen Benutzernamen und ein Passwort zweifelsfrei authentifiziert und zum Online-Bieten zugelassen ist. Bei der Aufnahme der schriftlich oder online eingereichten Bietaufträge kannes zu fehlerhaften Eintragungen kommen, sodass der Bieter für einen bebotenen Artikel keinenZuschlag erhält. Ein Schadenersatz aus diesem Grunde wird ausdrücklich ausgeschlossen. DerVersteigerer haftet nicht für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung des Internet- bzw.Telefonverkehrs. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf schriftliche,Telefon- und Internetgebote keine Anwendung.

 

 

Surcharge / Payment

4. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog genannten Richtpreis (vorbehaltlich schriftlicher Gebote).Gesteigert wird ab EUR 20,- um EUR 5,- , ab EUR 50,- um EUR 10,- und ab EUR 200,- um ca. 10 %. DerZuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebots ein Übergebot nichtgegeben wird und der vom Einlieferer vorgeschriebene Mindestpreis erreicht ist. Der Versteigererkann Nummern vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten, zurückziehen oder unterVorbehalt versteigern. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung über denbetreffenden Gegenstand wirksam. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Falle bleibtdas vorher abgegebene verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidetüber den Zuschlag das Los. Bei Uneinigkeit über einen Zuschlag kann der Versteigerer nach seinemfreien Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder denGegenstand nochmals aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann derVersteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechteweiterverfolgen; er kann aber auch den Zuschlag auf das nächst niedrigere Gebot erteilen oder denGegenstand neu aufrufen.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste,Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namenund auf eigene Rechnung. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer vonzwei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosenZuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einsender nicht genehmigt oder bietet jemanddas Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höherenBieter abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über dieGenehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt dieAbsendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.

6. Das zugeschlagene Gebot (Hammerpreis) ist der Nettopreis. Auf den Hammerpreis wird einAufgeld von 23 % zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19 % erhoben. Es gilt zudem Punkt 3 derVersteigerungsbedingungen. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen anUnternehmen in EU-Mitgliedsländern bei Vorlage der USt-IdNr. Bei Ausfuhrlieferungen in Drittländerwird die Mehrwertsteuer rückvergütet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhr- und Abnahmenachweisvorliegt. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar einzuzahlen, fallsdas Gebot persönlich abgegeben wurde. Bei Erwerb durch erteilten Bietauftrag ist die Gegenleistunginnerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen. Der Versteigerer behält sichdas Recht vor, Zahlungen in ausländischer Währung abzulehnen. Die Ausgabe von versteigertenGegenständen und das Erstellen von Rechnungen geschehen unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtumunterlaufen ist. Auf Grundlage des § 26 UrhG ist das Auktionshaus verpflichtet, bei Verkauf vonWerken folgerechtsberechtigter Künstler an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst eineFolgerechtsabgabe in Höhe von z.Zt. 4 % des Verkaufserlöses zu zahlen. Diese wird dem Käuferhälftig in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Rechnungslegung ist das Auktionshaus berechtigt,diese Gebühren bis zu zwei Jahre nach der Auktion nachzufordern.

Retention of title / storage / shipping

7. Das Eigentum am ersteigerten Gut geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet der Versteigerer Zinsen in Höhe von 1,5 % jeangebrochenem Monat sowie ab dem 14. Tag Einlagerungsgebühren (siehe Punkt 8). Ansprüche aufErsatz weiterer Schäden behält sich der Versteigerer vor. Eine Stundung kann nicht gewährt werden.Der ersteigerte Gegenstand wird nur nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Kommt der Ersteigerermit seiner Pflicht zur Zahlung oder Abnahme des Guts in Verzug, so kann der Versteigerer anstelleder gesetzlichen Rechte auch weiterhin Erfüllung verlangen. Er kann den Gegenstand auch bei einerder nächsten Auktionen nochmals versteigern. Falls hierbei der Gegenstand veräußert wird,erlöschen die Rechte des säumigen Käufers aus dem erteilten Zuschlag. Er haftet aber für einenetwaigen Ausfall einschließlich der Kosten der Versteigerung; umgekehrt hat er auf einen Mehrerlöskeinen Anspruch.

8. Gegenstände, welche nicht unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach der Auktion abgeholtwerden, können im Namen sowie auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem Spediteur eingelagertoder pro Objekt und Tag mit EUR 1,50 berechnet werden. Der Versteigerer haftet nicht für Verlustoder Beschädigung nicht abgeholter Gegenstände, es sei denn, es besteht Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Ist ein Paketversand möglich,wird der Käufer über entstehende Kosten informiert. Im Falle eines Widerrufs und der Rücksendungder Ware erstatten wir das Porto.Sonstiges

9. Solange die Bieter bzw. Ersteigerer sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie denKatalog und die darin angebotenen Gegenstände, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffen und unter§§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zweckenerwerben. Diese sind: staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger undverfassungsfeindlicher Bestrebungen, die wissenschaftliche und kunsthistorische Forschung,Aufklärung und Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens sowie die militärhistorische unduniformkundliche Forschung. Der Versteigerer bietet die Gegenstände nur unter diesenVoraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter, die Gegenstände nur für die obengenannten Gründe zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des§ 86a StGB zu benutzen. Der Versteigerer ist berechtigt, Versteigerungsgegenstände, die unter die §§86 und 86a fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringenund einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass dieGegenstände den in § 86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.

10. Die Abbildungen im Katalog sind Eigentum des Auktionshauses und dürfen nur mit derschriftlichen Genehmigung des Versteigerers vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.Auch eine entsprechende Bildnachbearbeitung entbindet nicht von der Verpflichtung, eineschriftliche Genehmigung einzuholen. Die Farben in den Abbildungen können von der tatsächlichenFarbgebung der Gegenstände abweichen. Reklamationen aus Gründen der Farbabweichung könnennicht anerkannt werden.

11. Die Bedingungen gelten entsprechend für den freihändigen Verkauf, welcher Teil derVersteigerung ist. Bei Objekten im freihändigen Verkauf kommt ein Kaufvertrag erst zustande, wennder Versteigerer das Gebot akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist Chemnitz. Es giltdeutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf(CISG) findet keine Anwendung.

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